Donnerstag, 28. August 2014

Verfassung von Medina

Die Verfassung von Medina ist die erste staatliche Verfassung im Islam.
Sie wird oft dargestellt als eine Art Gesellschaftsvertrag zwischen dem Propheten Muhammad (s.) nach seiner Auswanderung [hidschra] als Vertreter der Auswanderer und der ihn willkommen heißenden Bevölkerung von Medina.
"Artikel 1. Dies ist ein Abkommen des Gesandten Allahs zwischen den Gläubigen und Muslimen von den Quraisch (Die Quraisch sind der Großstamm in Mekka von dem Prophet Muhammad (s.) und sämtliche Ahl-ul-Bait (Mit "Leute des Hauses" sind zunächst die Mitglieder des Hauses des Propheten Muhammad (s.) und von Fatima (a.) gemeint) sowie zahlreiche Gefährten abstammen) und den Leuten von Yathrib (Medina) und denen, die sich unter ihnen aufhalten und sich ihnen angeschlossen haben und ihnen im Kampf zur Seite stehen."
Tatsächlich aber handelt es sich um eine Art staatliche Verfassung mit göttlichem Bezug. Sie wird auch als erste staatliche Verfassung des Monotheismus betrachtet.

Die vertragliche Übereinkunft erfolgte 623 n. Chr. Der vollständige Text wurde in der Prophetenbiographie [sira] von Ibn Hischam (Abu Muhammad Abd al-Malik ibn Hischam war der Herausgeber der bekannten Biographie des Propheten Muhammad (s.)) weidergegeben.

Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen

1. Dies ist ein Abkommen des Gesandten Allahs zwischen den Gläubigen und Muslimen von den Quraisch und den Leuten von Yathrib (Medina) und denen, die sich unter ihnen aufhalten und sich ihnen angeschlossen haben und ihnen im Kampf zur Seite stehen.


2. Diese bilden eine einige Gemeinschaft, die sich von den übrigen Menschen unterscheidet.

3. Die Auswanderer vom Stamm der Quraisch sollen für ihren Bereich verantwortlich sein, in gegenseitiger Zusammenarbeit ihre Entschädigungszahlung [diyya] zahlen und ihre Gefangenen auslösen, in Güte und Gerechtigkeit unter den Gläubigen.

4. bis 11. (nach jedem Stamm folgt derselbe Wortlaut) Und die
Bani Auf, und die Banu Haritha ..., und die Banu Sa‘ida..., und die Banu Dschuscham ..., und die Banu Nadschar ..., und die Banu ‘Amr b. Auf ..., und die Banu Nabit..., und die Banu Aus sollen für ihren Bereich verantwortlich sein und in gegenseitiger Zusammenarbeit ihre Entschädigungszahlung [diyya]zahlen, wie bisher üblich, und jede Gruppe soll ihre Gefangenen auslösen, in Güte und Gerechtigkeit unter den Gläubigen.

12. a) Die Gläubigen sollen keinen Schuldner unter sich im Stich lassen, sondern ihm helfen, sein Lösegeld oder seine Entschädigungszahlung [diyya] nach Billigkeit zu zahlen.
     b) Kein Gläubiger soll gegen den Schutzbefohlenen eines Gläubigen ohne dessen Einverständnis eine Feindschaft eröffnen.

13. Die gottesfürchtigen Muslime erheben ihre Hand gegen jeden unter ihnen, der Unrecht tut oder versucht, Ungerechtigkeit, Sünde, Feindschaft oder Verbrechen unter den Gläubigen zu verbreiten. Ihrer aller Hände sollen gegen ihn erhoben sein, selbst wenn es der Sohn eines der Ihrigen sein sollte.

14. Kein Gläubiger tötet einen Gläubigen eines Ungläubigen wegen.,

15. Allahs Schutz ist einheitlich; der Geringste unter ihnen überträgt die Verpflichtung dazu auf alle anderen. Und die Gläubigen sind untereinander Bündnispartner und Beschützer gegenüber Feinden.

16. Wer von den Juden uns folgt, der soll Hilfe und Unterstützung erhalten; weder soll er unterdrückt werden noch soll man jemandem gegen ihn beistehen.

17. Der Friede der Gläubigen ist einheitlich. Ein Gläubiger schließt keinen Frieden ohne Rücksicht auf andere Gläubige beim Kampf in Allahs Weg, es sei denn, er wäre für alle gleich und verbindlich.

18. Jede Abteilung, die mit uns kämpft, soll abwechselnd abgelöst werden.

19. Die Gläubigen vergelten füreinander das Blut, das in Allahs Weg vergossen wurde.

20. a) Die gottesfürchtigen Gläubigen sollen die beste und geradeste Führung befolgen.      b) Kein Götzendiener soll einem oder unterstützt einen Ungläubigen gegen einen Gläubigen. (Gemeint sind außerhalb des Vertrags stehende Ungläubige.)

21. Wenn jemand absichtlich einen Gläubigen tötet und dies offenkundig ist, unterliegt er der Vergeltung, es sei denn, der Bevollmächtige des Getöteten ist mit der Zahlung einer Entschädigungszahlung [diyya] einverstanden. Die Gläubigen sind hiefür verantwortlich, und es ist ihnen nichts andres erlaubt, als dieses durchzuführen.

22. Einem Gläubigen, der sich mit diesem Vertrag einverstanden erklärt hat und an Allah und den jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, einem Mörder zu helfen oder ihn zu schützen. Wer einem solchen hilft oder Schutz gewährt, auf dem liegt Allahs Fluch und Sein Zorn am Tag der Auferstehung, und weder Ausgleich noch Wiedergutmachung werden von ihm angenommen.

23. Und wenn ihr über irgendetwas uneinig seid, dann wendet euch damit zu Allah und zu Muhammad.

24.Die Juden tragen ihre Unkosten zusammen mit den Muslimen, solange sie mit ihnen gemeinsam kämpfen.

25. Die Juden von den Bani Auf bilden eine Gemeinschaft mit den Gläubigen. Die Juden haben ihre Religion und die Muslime die ihrige. Dies gilt für ihre Schutzbürger wie für sie selbst, es sei denn, jemand begeht Unrecht oder Übertretung; denn ein solcher schadet nur sich selbst und seinen Angehörigen.

26. bis 31. (nach jedem Stamm folgt derselbe Wortlaut, Anm.) Und die Juden der Banu Nadhir ... , und die Juden der Banu Haritha..., und die Juden der Bani Sa‘ida..., und die Juden der Bani Dschuschan..., und die Juden der Banu Aus ..., und die Juden der Banu Tha‘laba sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Juden der Bani Auf. Wer jedoch Unrecht oder Übertretung begeht, der schadet nur sich selbst und seinen Angehörigen.

32. Die Dschafnah sind ein Zweig des Stammes Tha‘laba und wie diese selbst.

33. Und die Banu Schutaiba sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Juden der Bani Auf, und es soll Gerechtigkeit geben und keine Übertretung.

34. Die Schutzbürger der Tha‘laba sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie diese selbst.

35. Die Untergruppierungen der Juden sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie diese selbst.

36. a) Außer mit der Erlaubnis Muhammads soll niemand von ihnen in den Kampf ziehen.
     b) Niemand soll gehindert werden, Verletzungen zu vergelten. Wer tötet, ist mitsamt seinen Angehörigen dafür verantwortlich, es sei denn, der Getötete hätte angegriffen. Allah ist mit denen, die daran festhalten.

37. a) Die Juden sollen ihre Unkosten bestreiten und die Muslime die ihrigen, und sie sollen einander unterstützen gegen jeden, der gegen die Partner dieses Vertrages Krieg führt. Zwischen ihnen soll es Beratung und freundschaftliche Ermahnung und tugendhafte — keine sündhafte — Zusammenarbeit geben.
     b) Niemand soll die Sache seines Verbündeten sabotieren, und den Unterdrückten soll geholfen werden.


38. Die Juden tragen ihre Unkosten zusammen mit den Gläubigen, solange sie gemeinsam kämpfen.

39. Das Tal von Yathrib (Medina) ist für die Mitunterzeichner dieses Vertrages unverletzlich.

40. Der Schutzbürger hat die gleiche Stellung wie das eigentliche Stammesmitglied; es soll weder Schaden zugefügt noch Verbrechen begangen werden.

41. Ohne das Einverständnis der Zuständigen soll keine Unverletzlichkeit gewährt werden.

42. Was zwischen den Partnern dieses Abkommens an Mordfällen und Streitigkeiten geschieht, so dass davon Unheil befürchtet werden muss, das soll Allah und Muhammad, Allahs Gesandtem, Allahs Segen und Friede sei mit ihm, zur Entscheidung vorgelegt werden. Allah ist mit jedem, der dieses Abkommen mit Vorsicht und Sorgfalt befolgt.

43. Kein Schutz wird den (feindlich gesonnen) Quraisch oder ihren Helfern gewährt.

44. Und die Bündnispartner sollen einander gegen alle beistehen, die Yathrib (Medina)überfallen.

45. a) Wenn sie (die Juden) aufgerufen werden, Frieden zu halten und daran teilzuhaben, dann halten sie ihn und haben daran teil. Wenn sie die Gläubigen gleichermaßen auffordern, so ist das Gleiche für die Gläubigen verbindlich. Ausgenommen ist, wer sich der Religion willen im Krieg befindet.
     b) Auf jedem liegt die Verantwortung für die Sache, die ihn betrifft.


46. Die Juden von al-Aus, sowohl Schutzbürger als auch sie selbst, sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Parteien dieses Abkommens. Es soll tugendhafte, keine sündhafte Zusammenarbeit bestehen. Wer Schuld auf sich lädt, trägt sie selbst. Und Allah wacht darüber, dass dieses Abkommen gewissenhaft befolgt wird.

47. Dieses Abkommen soll keinen Unterdrücker oder Übertreter schützen. Wer auszieht, soll Sicherheit genießen, mit Ausnahme dessen, der Unrecht und Übertretung begeht. Allah schützt alle, die dieses Abkommen sorgfältig beachten, und Muhammad ist Allahs Gesandter — Allahs Segen und Friede sei mit ihm.

Mittwoch, 27. August 2014

Die Handschar-Division


Handschar, auch Chandschar oder Khanjar, ist der Name eines im arabischen und osmanischen Raum verbreitet gewesenen Krummdolchs. Die Klingen mit sind in der Regel handgeschmiedet und zweischneidig.
In Oman gilt der Handschar als Teil der traditionellen männlichen Tracht 
und ist Teil des Wappens auf der Landesflagge. Die Schneiden fallen durch einen fast im 90°-Winkel auf.

In Deutschland war der Begriff bekannt im Zusammenhang mit der Handschar-Division

Die Handschar-Division war die 13. Waffen-Gebirgs-Division der Waffen-SS mit dem Namen Handschar, die eineinhalb Jahre während des Zweiten Weltkriegs bestand.
Die Division bestand aus muslimischen Bosniern. Ihre Gründung wird auf Reichsführer-SS Heinrich Himmler und dessen 
Schwärmerei für den Islam zurückgeführt (Reichsführer-SS Heinrich Himmler schwärmte für die weltanschauliche Verbundenheit zwischen Nationalsozialismus und dem Islam. 
Die Ideologie der Muslimbruderschaft, die aus dem Koran abgeleitet wurde, schien sich in einigen Punkten mit der der Nationalsozialisten zu decken – insbesondere bei der Judenfrage). Die Handschar-Divion wurde am 1. März 1943 gegründet. 

Al-Husaini, der "Groß-Mufti" von Jerusalem, floh 1941 infolge des gescheiterten deutschfreundlichen Putsches im Irak nach Deutschland, wo er als persönlicher Gast Hitlers residierte. In Europa knüpfte er enge Kontakte zu bosnischen und albanischen Moslemführern. Ende April 1943 waren ca. 12.000 „Muselgermanen“ angeworben. 

Der Begriff „Muselgermanen“ wurde für die von al-Husseini für die Waffen-SS rekrutierten Soldaten in Bosnien-Herzegowina verwendet.
Der Großmufti sah ebenso wie Hitler eine ideologische Übereinstimmung und 
lobte während seines Aufenthalts in Berlin Hitler als einen „von der gesamten arabischen Welt bewunderten Führer“ und erhoffte sich, dass man Luftangriffe auf Tel Aviv führen würde. 
Ab 1943 war al-Husseini in seiner Funktion als SS-Mitglied mit der Organisation und Ausbildung von bosniakischen Wehrmachtseinheiten und Waffen-SS-Divisionen befasst.

Die bosnischen SS-Einheiten operierten auf dem nominell von der Ustascha kontrollierten Gebiet des „Unabhängigen Staates Kroatien“ und kämpften zusammen mit den kroatischen Streitkräften unter einem gemeinsamen Oberkommando, das ab 1943 offiziell dem Deutschen Reich unterstand.
Sie waren jedoch kein Teil der Ustascha oder der Armee des „Unabhängigen Staates Kroatien“, sondern wurden von deutscher Seite selbstständig aufgestellt. Die Handschar-Divion umfasste ca. 21.000 Mann, darunter auch Personal der nur in Teilen aufgestellten 23. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Kama“ (kroatische Nr. 2).

Im April 1944 wurde ein Imam-Institut für die Ausbildung geistlicher Führer der Truppe gegründet. Die Offiziere der Division waren fast alle 
„Volksdeutsche“. Der Imam der Handschar-Division war Salih Sabanovic, ein Absolvent der Imam-Akademie Zagreb.

Ab Februar 1944 führte die Division Operationen gegen kommunistische Partisanen auf dem Balkan durch. Nach den militärischen Erfolgen der Partisanen unter Tito im September 1944 forderte dieser alle kroatischen und bosnischen Soldaten auf, sich den Partisanen anzuschließen. 
Rund 2.700 Mann der Handschar-Division liefen über. Im Oktober 1944 meldeten die deutschen Behörden in Zagreb nach Berlin, dass die Verbände nicht mehr einsetzbar seien. Im Dezember ließ Himmler die Division auflösen.



Soldaten der 13. Waffen-Gebirgs-Division der SS „Handschar“ (kroatische Nr. 1) bei der Ausbildung in Südfrankreich; Lesen einer Broschüre „Islam und Judentum“, Aufnahme der Propagandakompanie der SS, ca. Sommer 1943



Amin al Husseini, der Mufti von Jerusalem, bei den muslimischen SS-Freiwilligen.



Waffen-SS, 13. Gebirgs-Div. "Handschar"


Literatur
- Klaus Gensicke: Der Mufti von Jerusalem. Amin el-Husseini und die Nationalsozialisten.
- Zvonimir Bernwald: Muslime in der Waffen-SS: Erinnerungen an die bosnische Division Handzar 
- Volker Koop: Hitlers Muslime. Die Geschichte einer unheiligen Allianz
- Klaus-Michael Mallmann, Martin Cüppers: Halbmond und Hakenkreuz. Das Dritte Reich, die Araber und Palästina.

Die Aliden

Als "Aliden" werden in der orientalistischen Literatur die Nachkommen väterlicherseits von Imam Ali (a.) bezeichnet.

Im engeren Sinne werden sogar nur die Nachkommen Imam Ali (a.) mit  Fatima (a.) genannt.  Im weiteren Sinne werden auch Nachkommen Imam Alis (a.)mitgewertet, die er nach Fatimas (a.) Ableben mit weiteren Frauen bekommen hat. Manchmal werden auch die Nachkommen von Imam Alis (a.) Brüdern dazu gezählt.

Zu den alidischen Dynastien in der islamischen Geschichte zählen sich u.a. die Idrisiden in Marokko, die Fatimiden, verschiedene Linien der Zaiditen im Norden des Jemen, die Safawiden im Iran, die Alawiden in Marokko und die Haschimiten in Mekka und in Jordanien.

Allerdings ist die wahre Herkunft nicht immer zweifelsfrei bestimmbar, so dass sie in manchen Fällen für machtpolitische Zwecke konstruiert worden sein kann. Denn die Besonderheit an dieser Abstammung besteht darin dass es die einzige mögliche Abstammung vom Propheten Muhammad (s.) ist, mit der die eigene Herrschaft legitimiert werden soll. Das ist insbesondere deshalb so auffällig, da viele derjenigen, die ihre Herrschaft heute damit zu schmücken suchen, gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der Herrschaft der damaligen Nachkommen des Propheten Muhammad (s.) ablehnen.



Eine der wichtigsten arabischen Quellen zu den alidischen Aufständen der Umayyaden- und Abbasidenzeit ist das Buch Maqātil aṭ-Ṭālibiyyīn von Abu l-Faradsch al-Isfahani, das eigentlich von allen Talibiden handelt, sich aber besonders intensiv mit den Aliden beschäftigt.







Dienstag, 26. August 2014

Max von Oppenheim und seine Entdeckung des Tell Halaf






Abenteuer Orient:
Max von Oppenheim und seine Entdeckung des Tell Halaf
 Gebundene Ausgabe 
von Bonn Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Herausgeber), 


Das Katalogbuch zur gleichnamigen Ausstellung in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, vom 30. April bis 10. August 2014. 

1899 entdeckte der Kölner Bankierssohn, Diplomat und Forschungsreisende Max Freiherr von Oppenheim (1860–1946) auf dem Tell Halaf einen aramäischen Fürstensitz aus dem frühen 1. Jahrtausend v. Chr. 
Damit rückte er zum ersten Mal das Habur-Gebiet (Habur, der längste Nebenfluss des Euphrat in Syrien ) an der heutigen syrisch-türkischen Grenze in den Blickpunkt der archäologischen Forschung. 



Ausstellung wie Katalog lassen die lang vergangene Welt der Aramäer (eine Völkergruppe in Syrien und Mesopotamien, die seit der Bronzezeit nachgewiesen ist) wiederauferstehen und präsentieren herausragende archäologische Funde, die bereits 2011 in Berlin Furore gemacht haben. Monumentale steinerne Bildwerke, fantastische Reliefs und kostbare Grabbeigaben belegen den Reichtum des Palastes vom Tell Halaf (ein Siedlungshügel im Nord-osten Syriens) und anderer aramäischer Fürstensitze. 



Eine Nachbildung von Oppenheims ikonischer Fassadenrekonstruktion des West-Palastes aus den 1930er-Jahren ziert heute den Eingang des Nationalmuseums im syrischen Aleppo. Leitfaden der Publikation ist Max von Oppenheims (deutscher DiplomatOrientalist und Archäologe) Biografie und seine lebenslange Liebe zum Orient. 


Sie spricht auch aus jedem einzelnen der luxuriösen orientalischen Gewänder und Accessoires, die Oppenheim privat gesammelt hat. Eine prachtvolle Auswahl dieser Sammlungsstücke wird hiermit zum ersten Mal gemeinsam mit Oppenheims archäologischer Entdeckung präsentiert. 

Die Funde vom Tell Halaf, die in einer Berliner Bombennacht des Jahres 1943 zerstört und rund 60 Jahre später auf spektakuläre Weise restauriert werden konnten, erzählen nicht nur von einer 3000 Jahre alten Kultur, sondern sind auch zu einem bewegenden Zeugnis deutscher Zeitgeschichte geworden.

Montag, 25. August 2014

Mahmud Abdulbaki, ein türkischer Hofdichter




Mahmud Abdulbaki, 1526 - 7.4.1600 n.Chr.
bekannt als Baki, war ein türkischer Hofdichter im 16 Jh. n.Chr.

Er ist 1526 in Istanbul geboren und am 7.4.1600 in der Stadt gestorben. Er war der Sohn eines Gebetsaufrufers. Nach einer Ausbildung als Sattlerlehrling vertiefte er seine religiöse Studien.
In 1555 n.Chr widmete er Sultan  Süleyman I. eine Kasside (eine aus vorislamischer Zeit (Dschahiliya) stammende Gedichtform), was dazu führte, dass er schon bald danach von diesem als Autorität in literarischen Fragen anerkannt wurde.
 
Die Elegie auf den Tod Süleymans I. ( gest. 7. September 1566 ) gilt als sein Meisterwerk. Auch unter Selim II. und Murat III. wurde er am Hof geschätzt. Er hatte an verschiedenen Orten Anatoliens und Arabiens Ämter als Richter [qadhi] inne. Als oberster Poet [sultan al-schu'ara] seiner Zeit erhielt er auf Befehl des Sultans Mehmed III. ein Staatsbegräbnis.
Er brachte die türkischsprachige Dichtung von Ghaselen (eine lyrische Gedichtform, die bereits in vorislamischer Zeit auf der Arabischen Halbinsel entstanden ist) durch sorgfältige Wortwahl und Wortspiele zu höchster Vollendung. Neben dem Divan (Gedichtsammlung), seinem Hauptwerk, verfasste er auch einige Traktate zu religiösen und historischen Fragen.

Sowohl Prof. Annemarie Schimmel als auch Joseph von Joseph von Hammer-Purgstall haben sehr viele Werke von ihm übertragen, darunter den gesamten Divan.





Unglück ist es, solche Schönheit zu umfangen,
Unglück, nach so süßen Lippen zu verlangen;

Mit den Locken deckt das Maal der Schelmische,
Nur der Ost allein kam diesen Weg gegangen;

Gluth des Weines brennt auf Seinen Wangen,
Ist der Finger Roth in Flammen aufgegangen?

Freundeslippen geh'n beym Fest im Kreis;
Soll das Glas denn nicht zu mir gelangen?

Aus dem Herzquell hat mit Seiner Feder Rohr,
Baki reines Lebenswasser aufgefangen.




Locken, die fallen verschleyernd auf Wangen,
Sind Hyacinthen, vom Wasser umfangen;

Brodem der Seufzer gestaltet zu Wolken,
Lös't sich in Wasser der Ros' aus Verlangen;

Sonne, die leuchtende, ist nur Juwele,
Welche im Schachte der Liebe ward empfangen.

In dem Vergleich mit dem Meere der Thränen,
Ist als ein Bläschen die Nilfluth vergangen;

Kümmere, Baki, dich nicht um hienieden,
Leb' im beständigen Rausche befangen.



siehe auch:
http://www.deutsche-liebeslyrik.de/baki/baki.htm


Imru al Kais: Der Dichter und König.


 


Amrilkais: Der Dichter und König.
Sein Leben dargestellt in seinen Liedern
 Taschenbuch
– von Imru Al-Qays  (Autor)

This is a reproduction of a book published before 1923. This book may have occasional imperfections such as missing or blurred pages, poor pictures, errant marks, etc. that were either part of the original artifact, or were introduced by the scanning process.

We believe this work is culturally important, and despite the imperfections, have elected to bring it back into print as part of our continuing commitment to the preservation of printed works worldwide. We appreciate your understanding of the imperfections in the preservation process, and hope you enjoy this valuable book.


Amrilkais - Imru al Kais - der Mann von Kais
um 530 nChr., der größte arabische Dichter vor dem Einbruch des Islams (622 n.Chr.)

Dichter und König, aus südarabischen Fürstengeschlecht der Hodschra. Schon sein Vater war König, seiner Grausamkeit wegen erschlagen. Der Sohn lebt der Rache, schildert alle Abenteuer seiner Rachezüge im Gedicht, "der umherirrende König" genannt.







Sonntag, 24. August 2014

Herrschaft und Islam: Religiös-politische Termini





Herrschaft und Islam:
Religiös-politische Termini im Verständnis ägyptischer Autoren
 Gebundene Ausgabe 
von Assem Hefny
 (Autor)

Assem Hefny ist derzeit Akademischer Rat am Centrum für Nah- und Mitteloststudien der Universität Marburg. Er studierte Germanistik, Islamwissenschaft und Arabistik an der Azhar-Universität in Kairo, wo er auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. 2010 promovierte er über Herrschaft und Islam.
Dr. Assem Hefny studierte Germanistik, Islamwissenschaft und Arabistik an der Azhar Universität in Kairo. Er erhielt seinen B.A. mit „Auszeichnung mit Ehrengrad“ und führte sein Ausbildung im Bereich der diese Fachbereiche überschneidenden, wissenschaftlichen Schnittmenge fort. 
1996 bis 2004 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich der Germanistik und Islamwissenschaft an der Azhar Universität.
Er ist in Forschungsprojekte zum Islamic Banking in Deutschland beschäftigt. Er hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen islamwissenschaftlichen Themen und ist seit 2009 Vorstandsmitglied in der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e.V. (GAIR).
2008 bis 2011 war er Gastwissenschaftler und Lehrbeauftragter am CNMS der Philipps-Universität Marburg.
2010 promovierte er am Orientalischen Institut an der Universität Leipzig zum Thema: Religiös-politische Termini und muslimisches Verständnis von Herrschaft am Beispiel ägyptischer Autoren.


Die Arbeit behandelt die Problematik der Politisierung bzw. Sakralisierung arabischer Begriffe sowie das Verhältnis von Religion und Politik im Islam. Die Geschichte des Islam zeigt, dass die Bereiche des Religiösen und des Politischen nicht eins sein können, allerdings werden sie für bestimmte Ziele miteinander verwoben. D
er Islam unterscheidet zwischen beiden Bereichen und wendet sich demnach prinzipiell nicht gegen die Säkularisierung des politischen Bereichs.
Eine Vereinbarung der Scharia mit dem Säkularismus könnte anhand des maslaha-Prinzips (Gemeinwohl) erreicht werden, da der Gesetzgeber (Gott) auf das Wohl der Menschen abzielt. Dient der Säkularismus im öffentlichen Bereich dem Menschenwohl, so lässt er sich mit der Intention Gottes vereinbaren und islamisch begründen.















Mittwoch, 20. August 2014

Ägypten: Regimetausch






Inamo Heft Nr. 73  -  Ägypten: Regimetausch


Ägypten: Regimetausch
Die ägyptische Verfassung
Von Anja Schoeller-Schletter
Die neue, post-revolutionäre ägyptische Verfassung entstand im Kontext eines heftigen politischen Machtkampfes. Auf der einen Seite standen die ‚Islamisten‘, auf der anderen sammelten sich alle anderen politischen Gruppierungen, Liberale, Linke, Nasseristen und Anhänger des alten Regimes. Mit dem Preis einer tiefen gesellschaftlich-politischen Spaltung wurde der von der Opposition heftig kritisierte Verfassungsentwurf im Dezember 2012 in einem Referendum mit 63,4% Ja-Stimmen (bei einer Wahlbeteiligung von 32,9%) angenommen und damit in Kraft gesetzt. Der politische Machtkampf, der sich in erster Linie am Verfahren der Bestimmung der Mitglieder und der Zusammensetzung der Verfassunggebenden Versammlung entzündete, hatte lange Zeit den Blick auf die Verfassung selbst weitgehend verstellt. Der folgende Beitrag setzt sich mit den tatsächlichen Inhalten des Dokuments auseinander und identifiziert erste Tendenzen der Verfassungskonkretisierung.

Ägypten: Und täglich ruft die Wahlurne
Von Florian Kohstall
Würde man den Transformationsprozess in Ägypten danach bewerten, wie oft die Bürger seit dem Sturz Mubaraks an die Urnen gerufen wurden, fiele die Bilanz sicherlich positiv aus. Innerhalb von zwei Jahren organisierten der von Februar 2011 bis Juni 2012 regierende Oberste Militärrat und der seither regierende Staatspräsident Mohammed Mursi insgesamt fünf Wahlgänge: Zwei Volksreferenden, eine Präsidentenwahl und die vier Monate lang andauernden Wahlen des Unter- und Oberhauses. Im Februar 2013 kündete Präsident Mursi bereits den nächsten Wahlmarathon an.

Ägyptens Wirtschaft: Keine Rettung in Sicht?
Amr Adly
Die ägyptische Revolution ereignete sich nicht im luftleeren Raum, sondern vor dem Hintergrund der schwersten wirtschaftlichen Krise seit den späten Achtziger Jahren, die durch die Wirren nach dem Sturz Mubaraks noch verschärft wurde. Um der Not zu entkommen, setzt die Regierung auf einen IWF-Kredit, über den seit zwei Jahren verhandelt wird. Doch dieser würde den endgültigen Zusammenbruch der ägyptischen Wirtschaft nur aufschieben. Außerdem birgt er die Gefahr, dass das Land zusätzlich in den Teufelskreis der Verschuldung gerät. Dringend erforderlich sind daher maßgeschneiderte Lösungen und ein gesellschaftlicher Konsens zu ihrer Durchsetzung. Die Regierung hat sich aber als unfähig erwiesen, über den Status quo hinauszudenken und auch nur minimale Kursänderungen zu veranlassen. Die Opposition wiederum steht ihr an Planlosigkeit in nichts nach und scheint angesichts der kommenden Wahlen nur darauf zu hoffen, dass ihre Gegner an den schier unüberwindlichen Schwierigkeiten scheitern.

Arbeiter, Gewerkschaften und Ägyptens politische Zukunft
von Joel Beinin
Im Jahrzehnt vor dem Aufstand gegen die Herrschaft von Husni Mubarak gab es die ausgedehnteste Streikwelle, die Ägypten seit 1952 erlebt hatte. Die Streiks fanden in einer Zeit statt, als durchschnittliche ägyptische Haushalte in großer wirtschaftlicher Not waren, da die Löhne vor dem Hintergrund der beschleunigten neoliberalen Wirtschaftspolitik des Mubarak-Regimes nicht mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt halten konnten. Da „Brot“ und „soziale Gerechtigkeit“ bei den Aufständen die zwei grundlegenden Forderungen waren, neben „Freiheit“, erwarteten viele Ägypter, dass Mubaraks Sturz und die demokratische Wahl eines neuen Präsidenten ihre wirtschaftliche Not etwas lindern würden.  Den Aktivitäten der Arbeiterschaft nach zu urteilen wurden die Erwartungen jedoch enttäuscht. Tatsächlich hat die Streikwelle gerade wieder einen Höhepunkt erreicht, mit 1400  Arbeitsniederlegungen und weiteren Arbeiterprotesten im Jahr 2011 und noch einmal mehr im Folgejahr.

Shabab al-thaura: Die symbolische Macht der ägyptischen Revolutionsjugend
Von Sarah Wessel
Während vor der „25. Januar Revolution“ die Jugend überwiegend als passiv und unpolitisch angesehen wurde und in der Regel nur im Kontext eines massiven demographischen Entwicklungsproblems rezipiert wurde, wendete sich dieses Bild nach den Umbrüchen um 180 Grad: Die shabab al-thaura, die ägyptische Revolutionsjugend, gilt als diejenige Gruppe, die die Revolution initiiert und durchgesetzt hat. Der Ausdruck shabab al-thaura steht seitdem für eine politisch aktive und selbstbestimmte Bevölkerungsgruppe, die offenbar keine Differenzierung nach sozialen oder ökonomischen Kriterien kennt.

Frauenschwestern und Muslimbrüder: Parallelen
Von Gihan Abou Zeid
Die Schwindelerregenden Wahlsiege der Muslimbrüder und Salafisten haben der ägyptischen Frauenrechtsbewegung eine bittere Lektion erteilt. Verwundert reibt sie sich die Augen und muss sich eingestehen, dass es dem politischen Islam gelungen ist, überall in der ägyptischen Gesellschaft Wurzeln zu schlagen. Vor allem verfügt er in der Masse der Bedürftigen über eine solide Basis, während ihr selbst der Boden unter den Füßen zu entgleiten droht. Sie braucht daher dringen eine neue Strategie und sie braucht neue Methoden. Es reicht nicht aus, alle Jahre zum Weltfrauentag ein paar Seminare, Filmvorführungen und Ausstellungen zu veranstalten, auch wenn sie eine noch so gute Presse finden. Die Frauenbewegung muss aus ihrem Elfenbeinturm heraus und mit ihrer Arbeit ebenfalls ganz unten beginnen, auch wenn ihre Mittel und Möglichkeiten im Vergleich zu den Religiös-Konservativen zunächst begrenzt erscheint.

Mursi auf Reisen: Alte Seilschaften, neue Netzwerke

Von Thomas Demmelhuber
Mit Amtsantritt im Sommer 2012 verkündete der ägyptische Präsident Mursi nicht nur ein ehrgeiziges innenpolitisches Programm. Er kündigte auch eine selbstbewusste außenpolitische Neupositionierung des Landes an. Eine erste Bilanz der Außenpolitik unter Mursi fällt aber ernüchternd aus: Die Präsidentschaft Mursi verfügt derzeit nicht über die Kapazitäten für eine Formulierung einer proaktiven Außenpolitik. Jenseits symbolischer Gesten sind es die realpolitischen Zwänge der Regierung in Kairo, welche derzeit wenig Spielraum für eine „Außenpolitik der Optionen“ jenseits der traditionellen Pfeiler ägyptischer Außenpolitik, bieten.


Dienstag, 19. August 2014

Afghanistan: Wahlbeobachtungen am Hindukusch 2014






Inamo Heft Nr. 78  -  Afghanistan


Afghanistan: Wahlbeobachtungen am Hindukusch 2014 
Von Matin Baraki
Den Kampf um den Kopf des toten Kalbes nennen die Afghanen, das schon im März 2013 faktisch begonnene Wahlkampftheater um das Präsidentenamt am Hindukusch, dessen erster Wahlgang am 5. April 2014 stattgefunden hat. Es geht auch jetzt wieder um Postenverteilung unter den Warlords und ihrer Entourage.

Zwischen Bürgerkrieg und fragiler Staatlichkeit Von Conrad Schetter
Dieser Beitrag entwirft drei mittelfristig denkbare Szenarien für die Zukunft Afghanistans, die sich aus der Analyse zentraler Strukturelemente ergeben: des Aufbau verlässlicher staatlicher Institutionen im Rahmen der bisherigen Intervention; der Sicherheits- und Gewaltkonstellationen im Land; der politischen Trennlinien im Land; der Einwirkungen des regionalen Umfeldes sowie der internationalen Akteure; und schließlich der politischen Ökonomie des Landes.

Die an den Hebeln sitzen.
Genese und Zukunft der „Warlords“ in Afghanistans neuer Oligarchie 
Von Thomas Ruttig
Ruttig setzt den Begriff „Warlords“ als relativ rezentes Phänomen, das im Zuge der bewaffneten Konflikte seit Ende der 1970er Jahre entstand, in Anführungszeichen. Nach der 10jährigen sowjetischen Besatzung fand das Regime Präsident Najibullahs (1986-92) sein Ende, als es von Jelzin fallengelassen wurde. Eine zerstrittene Koalition von Mujahedin-„Parteien“ übernahm 1992 die Macht. „In der Folge“, schreibt Ruttig, „brachen Fraktionskriege aus, in denen das Land in Einflussbereiche verschiedener bewaffneter Fraktionen in schnell wechselnde Allianzen zerfiel. Beendet wurde die kurze, aber folgenschwere Herrschaft der "Warlords" 1996 durch die zwei Jahre zuvor entstandene Taliban-Bewegung, deren Ziel, die Fraktionskriege zu beenden und alle Fraktionen zu entwaffnen, ihr zunächst Unterstützung in weiten Teilen der Bevölkerung sicherte. Die wichtigsten Warlords flohen außer Landes; einige hielten bis 2001 Enklaven im Nordosten des Landes.“ Heute sind die Warlords in Afghanistans politischer, wirtschaftlicher und Sicherheitsarchitektur fest verankert.

„We have failed, we have lost”
- Afghanistans Opiumproduktion auf Rekordhöhe 
Von Janet Kursawe
Seit nunmehr 23 Jahren hält Afghanistan den traurigen Rekord, der mit deutlichem Abstand wichtigste globale Opiumlieferant zu sein. Nur im Jahr 2000 unter der Taliban-Herrschaft gelang es seither einmal, den Schlafmohnanbau auf einen vergleichsweise geringen Wert von 185 Tonnen zu drosseln. In allen anderen Jahren belief sich der Ertragswert mindestens im unteren vierstelligen Bereich. Ab 2006 legte die Opiumproduktion noch einmal um einige tausend Tonnen pro Jahr zu. Im vergangenen Jahr erreichte die Anbaufläche mit rund 210.000 Hektar einen neuen Rekordwert. Die Drogenbekämpfung zeigt damit auf besonders deutliche Weise das Versagen der internationalen Intervention von Militärs und Entwicklungshilfe in Afghanistan.

Das neue Kabul – Besitzkämpfe und Interessen im Urbanisierungsprozess Von Katja Mielke
Im ersten Jahr nach dem Beginn der internationalen militärischen Intervention in Afghanistan wurde im Zuge der Wiederaufbau- und Entwicklungsbemühungen die Vision einer islamischen Hauptstadt der Weltklasse (Issa 2010) für Kabul geboren. Das neue Kabul – Kabul-e Jadid – sollte auf einer Fläche anderthalb mal so groß wie die bestehende Stadt im nördlich angrenzenden Distrikt Dehsabz entwickelt werden. Praktisch vom Reißbrett wurde in den Folgejahren ein Masterplan für die scheinbar menschenleere Ebene entworfen, die Kabul mit Bagram verbindet. Bis 2025 sollten hier auf einem Territorium von 500 km2 Wohnraum und Infrastruktur für ursprünglich drei Millionen Menschen sowie eine halbe Million Arbeitsplätze entstehen.  Der Masterplan sieht den Bau von 250,000 Wohneinheiten für 1,5 Millionen Menschen vor. Das angrenzende Barikab war (vor allem wegen der Wasserversorgung) mit in die Planung eingeschlossen, um die Vision der ersten CO2-freien Hauptstadt der Welt (ibid.) zu untermauern.

Perspektiven der afghanischen Flüchtlinge in Deutschland Von Matin Baraki
Flüchtlinge und Migration stellen in der afghanischen Geschichte ein relativ neues Phänomen dar. Im 19. und 20. Jahrhundert wurden einzelne, politisch aktive Persönlichkeiten durch die jeweiligen Herrscher entweder des Landes verwiesen oder zur Flucht gezwungen. Einer der ersten Flüchtlinge war 1868 der Gelehrte und islamische Kosmopolit, wie er sich selbst verstand, Sayed Jamaludin Afghani (1839-1897), der einige Jahren in Persien, der Türkei und Ägypten gewirkt und gelebt hat.
Durch sein Engagement als islamischer Befreiungstheologe in Ägypten wurde er im arabischen Raum als Al-Afghani bekannt. Sein wichtigster Schüler war der Mitbegründer der intellektuellen Bewegung „Salafiya“, der ägyptische Mufti Mohammad Abduh. Ein weiterer politischer Flüchtling war der bedeutende Publizist und spätere Außenminister Afghanistans, Mahmud Tarzi, der 1902 aus der türkischen Emigration nach Kabul zurückkehren konnte.
In den Jahren der britischen Eroberungskriege 1838-1842, 1878-1880, 1919 und der Besetzung Afghanistans gab es lediglich Binnenflüchtlinge.



Weitere Infos siehe auch
http://www.inamo.de/index.php/aktuelles-heft.html

Arabia Petraea






Arabia Petraea: Von Alois Musil
Taschenbuch – von Alois Musil (Autor), Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien (Autor)

Alois Musil (* 30. Juni 1868 in Rychtařov, Mähren; † 12. April 1944 in Otryby, damals Protektorat Böhmen und Mähren) Er war ein österreichisch-tschechischer Orientalist, Theologe und Geograph.
Während des Ersten Weltkrieges wurde er zeitweilig zum Gegenspieler von T. E. Lawrence (Lawrence von Arabien).
Alois Musil wuchs als ältester Sohn einer armen, mährischen Bauernfamilie auf dem Land auf. Er war ein Großcousin des Schriftstellers Robert Musil. Ihre Großväter Franz und Matthias waren Brüder.

Dank eines Stipendiums des Erzbischofs von Olmütz konnte Musil ab 1887 an der dortigen Palacký-Universität katholische Theologie studieren und seine Studien später im Nahen Osten fortsetzen.
Nachdem er sich zunächst mit den religiösen Verhältnissen im Böhmen und Mähren des 17. und 18. Jahrhunderts beschäftigt hatte, konzentrierte er sich später auf grundlegende Fragen des Monotheismus in Judentum, Christentum und Islam.
Von 1920 bis 1938 war er Professor für Orientalistik an der Universität Prag, wo er das orientalische Institut begründete.


Musil unternahm nach 1895 eine Reihe ausgedehnter Forschungsreisen durch Arabien und das Heilige Land.
Sein Kartenwerk Arabia Petraea, 1907 veröffentlicht, bildete eine erste wissenschaftliche Bestandsaufnahme der nabatäischen Altertümer, unter anderem der Ruinen von Petra.
Später veröffentlichte er ein monumentales Werk über Qusair 'Amra und andere Umayyaden-Schlösser. Von 1898 bis 1935 war Musil, der Schriften in tschechischer, deutscher und arabischer Sprache veröffentlichte, als Professor an verschiedenen Hochschulen in Olmütz, Wien und Prag tätig.

Seit 1909 war Musil Professor für Biblische Hilfswissenschaften und arabische Sprachen an der Theologischen Fakultät der Universität Wien. In dieser Zeit entwickelte er eine enge Beziehung zum Haus Habsburg. 1912 unternahm er mit Prinz Sixtus von Bourbon-Parma, dem Bruder der Thronfolgergemahlin und späteren Kaiserin Zita, eine gemeinsame Orientreise. Musil galt als „graue Eminenz“ am Hof und wurde zeitweilig mit Rasputin verglichen.

Während des Ersten Weltkrieges unternahm Musil im Auftrag des österreichischen Kaisers Franz Joseph in den Jahren 1914/15 und 1917 Reisen ins Osmanische Reich. Er sollte zwischen der Hohen Pforte in Konstantinopel, die mit Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich verbündet war und den arabischen Fürsten vermitteln, die mit den Engländern sympathisierten.
Es gelang ihm zumindest, die nordarabischen Stämme vom direkten Aufstand abzuhalten. Dadurch kamen die Bemühungen seines Gegenspielers auf britischer Seite, Thomas Edward Lawrence (Lawrence von Arabien) erst zum Erfolg, als sie für den Kriegsausgang nicht mehr entscheidend waren.

Anders als Lawrence wurde Musil nach dem Krieg nicht zur gefeierten Legende. Seine wissenschaftlichen Forschungsberichte boten dazu weniger Anlass als Lawrences auch literarisch anspruchsvolle Schilderungen.
Alois Musil verstarb am 12. April 1944 in dem kleinen Ort Otryby, südlich von Prag. Sein umfangreicher wissenschaftlicher Nachlass umfasst 39 Bücher und mehr als 1240 Aufsätze.


Montag, 18. August 2014

Diwan des Abu Niwas


  


Diwan des Abu Nuwas, Des Grossten Lyrischen Dichters der Araber.
Zum Ersten Male Deutsch Bearbeitet Von Alfred V. Kremer
(Paperback), (German) - Common
 Taschenbuch – 1. Januar 2013 
von By (author) Abu Nuwas Ca 756-Ca 810 (Autor)


Abu Nuwas, al-Hasan ibn Hani al-Hakami (762 n.Chr. - 814 n.Chr.; nach anderen 747-813), in Ahwaz geboren. Abu Nuwas lernte seinen Vater Hani nie kennen, sein Vater Hani war Araber, seine Mutter aus Persien. Er lebte zur Zeit des Kalifen Harun 
al-Raschid.

Abu Nuwas gilt als erster urbaner Dichter der arabischen Literatur und war Hofpoet der Umayyaden. In der Kisuaheli-Literatur wird sein Name für 
eine fiktive Narrengestalt verwandt, der teilweise die selben Geschichten zugeschrieben werden wie dem türkischen Nasreddin Hodscha oder dem 
nordafrikanischen Dschuha.

In Basra und Kufa studierte er bei den größten Philologen seiner Zeit. Um das beduinische Arabisch zu erlernen, das als besondere Hochsprache galt, 
soll er auch ein Jahr in der Wüste verbracht haben.

Über den berühmtesten Lyriker der frühen Abbasidenzeit, herschten schon zu Lebzeiten kontroverse Meinungen.

Abu Nuwas verfasste viele Gedichte mit mystischem Inhalt, in dem oft der Wein als Symbol der Liebe erwähnt wird. Die Doppeldeutigkeit seiner 
Gedichte führte allerdings dazu, dass er Probleme bekam und gefangen genommen wurde. Eines seiner zahlreichen Spottgedichte führe zu 
seiner Tötung. Eine vornehme persische Familie ließ ihn derart misshandeln, dass er an den Folgen 815 n.Chr. starb. Sein Name taucht in den 
Erzählungen zu 1001 Nacht auf.

























Seit 1976 ist ein Krater mit 116 Kilometern Durchmesser auf dem Merkur nach dem Dichter benannt. Dieser liegt bei 17,4°N, 20,4°W.

Literatur[Bearbeiten]

  • Heinrich Ludwig Kaster (Übersetzer, Nacherzähler), Abu Nawas oder die Kunst zu lügen, Piper-Bücherei, München 1961
  • A. v. Kremer (Hg.), Diwan des Abu Nuwas, des größten lyrischen Dichters der Araber Wien 1855; wieder: Beirut 1982 (hg. und komm. von A.A. M. al-Ghazali, udT Divan) weitere Neuauflagen siehe Weblinks
  • Philip F. Kennedy, Abu Nuwas. A Genius of Poetry, Oneworld Publications, Oxford, 2005
  • Philip F. Kennedy, Perspectives of a Khamriyya – Abu Nuwas´ Ya Sahir al-Tarf, In: Heinrichs, Wolfhart und Gregor Schöler (Hg.): Festschrift Ewald Wagner zum 65. Geburtstag. Bd.2: Studien zur arabischen Dichtung, Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 1994 (Beiruter Texte und Studien – Bd. 54), S. 258–276
  • Philip F. Kennedy, The Wine Song in Classical Arabic Poetry. Abu Nuwas and the Literary Tradition, Clarendon Press, Oxford, 1997
  • Vincent Mansour Monteil, Abu Nuwas: Quintette du vin, In: Heinrichs, Wolfhart und Gregor Schöler (Hg.): Festschrift Ewald Wagner zum 65. Geburtstag. Bd. 2: Studien zur arabischen Dichtung, Stuttgart: Franz Steiner Verlag; 1994 (Beiruter Texte und Studien – Bd. 54); S. 277–282
  • Julie Scott Meisami, Abu Nuwas and the Rhetoric of Parody, In: Heinrichs, Wolfhart und Gregor Schöler (Hg.): Festschrift Ewald Wagner zum 65. Geburtstag. Bd.2: Studien zur arabischen Dichtung; Stuttgart: Franz Steiner Verlag; 1994 (Beiruter Texte und Studien – Bd. 54); S. 246–257
  • Ewald Wagner, Abu Nuwas. Eine Studie zur arabischen Literatur der frühen Abbasidenzeit, Franz Steiner Verlag, Wiesbaden, 1965